Anmeldeinformationen

Grundsätzlich kann jeder an 3 Probe-Trainingseinheiten teilnehmen, um sich ein Bild von uns zu machen. Gefällt es Ihnen und Sie wollen mit uns trainieren, interessieren Sie bestimmt die Informationen auf dieser Seite. Der Beitrag beläuft sich für folgende Beitragsklassen:

 

  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 7,00 €
  • Inaktives Mitglied 2,00 €
  • Aktives Mitglied ab 18 Jahre 10,00 €
  • einmalige Anmeldegebühr 40,00 €

Um sich bei uns anzumelden müssen Sie lediglich zwei Formulare auszufüllen. Diese finden Sie als Download im unteren Bereich dieser Seite. Sie können die Formulare entweder mit der Post an uns versenden oder unterschrieben einscannen und per E-Mail an den Kontakt Taekwondo1989@live.de senden. Auf dem Anmeldeformular finden Sie ebenfalls unsere Kontodaten.

Das zweite Formular ist von der Deutschen Taekwondo Union. Hiermit wird der DTU beispielsweise erlaubt bestandene Kup- und Dan-Prüfungen zu erfassen.

Bei Fragen können Sie mit Hilfe des Kontaktformulars eine E-Mail an die Adresse taekwondo1989@live.de schicken.

 

Vereinsbeiträge je Quartal, gültig ab 1.1.2018

  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 21,00 €
  • Inaktives Mitglied 6,00 €
  • Aktives Mitglied ab 18 Jahre 30,00 €
  • einmalige Anmeldegebühr 40,00 €
  • Zusätzlicher Pass Taekwondo oder Hapkido 20,00 €
  • Zusätzlicher Tobok Taekwondo oder Hapkido 20,00 €

 

  • Mitgliedschaft ohne Training (Passives Mitglied)
    Anmeldung einmalig 20,-€
    monatlich 2,-€ Beitrag

 

  • Mitgliedschaft Taekwondo und Hapkido
    Anmeldung einmalig 40,-€
    Monatlich 10,-€ Beitrag ab 18 Jahre oder 7,-€ Beitrag bis 17 Jahren. Mit der Anmeldung ist bis auf Widerruf die Ausgabe eines Taekwondo oder Hapkido – Tobok enthalten.

 

  • Zusatzmitgliedschaft Hapkido für Mitglieder Taekwondo oder umgekehrt:
    Anmeldung einmalig 20,-€ (Passausstellung). Ein zusätzlicher Hapkido- bzw. Taekwondo- Anzug ist selbst zu zahlen

Die Anmeldegebühren sind mit dem ersten Quartalsbeitrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Beiträge sind zum 1.1.; 1.4.; 1.7. und 1.10. jeweils im Voraus zu zahlen.